Im Geschäftsbereich des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
ist in der Staatskanzlei im Referat LPA 1 „Chefin vom Dienst/ Newsroom“ voraussichtlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Volontärin / eines Volontärs (m/w/d)
für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen.
Als zentrale Pressestelle der Landesregierung obliegt dem Referat LPA 1 die Koordination, Gestaltung und interministerielle Steuerung der medialen Kommunikation der Landesregierung. Dazu gehören unter anderem die tagesaktuelle Pressearbeit, Beantwortung und Abstimmung von Medienanfragen sowie die Redaktion von Pressetexten (Pressemitteilungen, Terminkommunikation) und die Organisation, Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Medienterminen, Reisen, Pressekonferenzen und Interviews des Ministerpräsidenten. Im Rahmen ganzheitlicher Kommunikation gestaltet und verantwortet das Referat außerdem die Kommunikation über elektronische Medien (Internetauftritt und Soziale Netzwerke).
Als Volontärin/ Volontär sind Sie Teil eines Redaktionsteams. Die Arbeit erfolgt in einem modernen Großraumbüro (Newsroom).
Das Volontariat umfasst neben der umfassenden Einbindung in alle Referate des Landespresse- und Informationsamtes auch Ausbildungsabschnitte in externen Stationen wie Redaktionen und Kommunikationsabteilungen anderer Ministerien und/oder Bundesbehörden. Die Ausbildung orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes für die Ausbildung von Volontärinnen und Volontären in Pressestellen.
Zu den Ausbildungsschwerpunkten zählen im Rahmen eines Ausbildungsplans unter anderem:
- Beantwortung von tagesaktuellen Presseanfragen, Erstellung und Redaktion von Pressemitteilungen und sonstigen Texten, Voten und Redaktionsplänen
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Medienterminen, Pressekonferenzen und Interviews des Ministerpräsidenten
- Kanalspezifische Aufbereitung von Themen und Sachverhalten und Erstellung multimedialer Inhalte insbesondere für die Sozialen Netzwerke
- Unterstützung bei der Online-Redaktion und Umsetzung des Internetauftritts
- Crossmediale Recherche und Themenauswertung
- Unterstützung bei der strategischen Kommunikationsplanung und Projektmanagement
Es werden folgende spezifische fachliche Anforderungen vorausgesetzt:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master-, Magister-, universitäres Diplomstudium oder vergleichbarer Abschluss) vorzugsweise der Geistes-, Sozial-, Politik-, Kommunikations- oder Medienwissenschaften (Journalismus)
- Nachgewiesene praktische Erfahrung im Rahmen von Praktika oder studentischer Mitarbeit in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder journalistische Arbeit, vorzugsweise im politischen Umfeld oder einer Agentur
- Sicherer Umgang mit relevanten Social-Media-Tools und -Netzwerken (insbesondere Twitter, Facebook und Instagram) sowie in der Online-Redaktion
- Hohe schriftliche und mündliche Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Europäischer Referenzrahmen: mindestens Englisch – Stufe B1)
- Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache sind vorteilhaft
Daneben werden insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen erwartet:
- Ausgeprägtes Interesse an politischen und gesellschaftlichen Themen sowie Kenntnisse der aktuellen landespolitischen Diskussionen
- Hohe Organisationsfähigkeit, große Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit auch unter Zeit- und Termindruck
- Überzeugendes, sicheres Auftreten bei hoher Serviceorientierung und Teamfähigkeit
Ein Führerschein der Klasse B und Mobilität sind erforderlich.
Das Ausbildungsverhältnis orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes für die Ausbildung von Volontärinnen und Volontären sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L). Die Ausbildungsvergütung erfolgt in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L (ca. 2.651 Euro brutto monatlich).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen – und diesen gleichgestellten behinderten Menschen – vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.